RKSV - Österreich
1. Allgemeine Informationen
Die RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) ist eine österreichische Verordnung, die seit 1. April 2017 gilt und für die Manipulationssicherheit elektronischer Registrierkassen sorgt.
Sie wurde eingeführt, um Steuerbetrug zu bekämpfen und die lückenlose sowie unveränderbare Aufzeichnung aller Barumsätze sicherzustellen.
Wesentliche Inhalte
- Die RKSV schreibt vor, dass alle Barumsätze in chronologischer Reihenfolge über eine technische Sicherheitseinrichtung (elektronische Signatur) erfasst werden müssen.
- Nachträgliche Änderungen oder Löschungen von Belegen sind dadurch nicht mehr möglich; jeder Beleg enthält eine verkettete elektronische Signatur, die Manipulationen verhindert.
- Die Vorschriften gelten für Unternehmen mit Barumsätzen, insbesondere im Einzelhandel, der Gastronomie und bei Dienstleistern.
2. Einrichtung und Konfiguration der Schnittstelle
Zusammen mit unserem Partner A-Trust kann die RKSV Zertifizierung Österreich angebunden werden.
2.1 RKSV aktivieren
Unter Allgemeine Einstellungen - Kassensicherheitsverordnung auf „RKSV aktivieren“ klicken.

2.2 Eingabe der Daten
Folgenden Daten müssen dann eingegeben werden:
- Kassenidentifikationsnummer – IBELSAROOMS (sollten Sie mehrere ibelsa Lizenzen nutzen bitte IBELSAROOMS1, IBELSAROOMS2 usw. eingeben )
- Art der Identifikationsnummer auswählen : UID Nummer / Global Location Nummer ( GLN ) / Finanzamt-Steuernummer
- Entsprechende Identifikationsnummer eingeben
- E-Mail Anschrift hinterlegen, an welche die RKSV Informationen geschickt werden sollen. Diese Informationen sind auch in ibelsa nach Erstellung der Signatur abrufbar
- Bar Zahlungsarten entsprechend markieren. Dabei bitte folgendes beachten:
Entsprechend der Gesetzesvorlage :§ 131b BAO, idF BGBl I 77/2016
Barumsätze im Sinn dieser Bestimmung sind Umsätze, bei denen die Gegenleistung (Entgelt) durch Barzahlung erfolgt. Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen, die Hingabe von Barschecks, sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxeAbfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003940, dem BMF Handbuch oder klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater, da Sie verantwortlich sind für die Richtigkeit der Daten.
- Zertifikat bestellen

2.3 Startbeleg
Der Startbeleg wird umgehend generiert und ist im Dokumentenreiter zu finden.

2.4 Zertifikatsinformationen
Die Zertifikatsinformationen können in ibelsa abgerufen werden.

2.5 Registrierung in FinanzOnline
Sie müssen Ihre Kasse nun bei FinanzOnline anmelden. Viele Informationen erhalten Sie bei den RKSV Zertifikat Informationen in ibelsa.
Hier finden Sie eine Anleitung von FinanzOnline:
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Art der Signatureinheit: HSM über Dienstleister
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Vertrauensdiensteanbieter: A-Trust
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Seriennummer: aus ibelsa
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Kassenidentifikationsnummer: aus ibelsa
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Bemerkung: freies Feld
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Benutzerschlüssel AES-256: aus ibelsa
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Prüfwert: leer
2.6 Prüfung des Startbeleges
Prüfung des Startbelegs durch die BMF Belegcheck App.
Ihre Kasse ist von diesem Moment an RKSV konform.
2.7 Nullbeleg
Der Nullbeleg ist ein Beleg, der keinen Umsatz generiert oder anzeigt, dieser dient lediglich dazu, einen Eintrag in das Datenerfassungsprotokoll der Kasse zu generieren und somit den aktuellen Gesamtumsatz festzuhalten.
Ein Jahresbeleg entspricht einem Nullbeleg und ist auch gleichzeitig der Monatsbeleg Dezember, da dieser Beleg den Gesamtumsatz zum jeweiligen Zeitpunkt des Ausdrucks festhält.
Der Jahresbeleg unterscheidet sich von anderen Belegen, da dieser bis zum 15. Februar bei FinanzOnline gemeldet und sieben Jahre aufbewahrt werden muss.

3. FAQ
3.1 Ablauf des Zertifikats (nach 5 Jahren)
Nach 5 Jahren läuft das Zertifikat der RKSV ab und verlängert werden. Die Alte RKSV muss deaktiviert werden und eine neue muss dementsprechend aktiviert werden. Unser Accounting-Team wird sich bei Ihnen melden, um auch einen Termin zu vereinbaren.
3.2 Wird der Monatsbeleg automatisch generiert?
Ja, der Monatsbeleg wird zum Ende eines jeden Monats automatisch mit dem Tagesabschluss erstellt. Die Belege findet Sie unter dem Reiter Dokumente (Suche: RKSV):

3.3 Wo finde ich den Jahresbeleg?
Der Jahresbeleg heißt nicht direkt “Jahresbeleg” in ibelsa. Mit dem Monatsbeleg im Dezember (Tagesabschluss am 31.12. auf den 01.01.) wird automatisch auch ein Jahresbeleg erzeugt. Der Kunde muss dementsprechend den Monatsbeleg von Dezember dafür nutzen.
3.4 Was ist ein Jahresbeleg, und wozu braucht man diesen?
Der Jahresbeleg dient als Abschluss des Geschäftsjahres an der Registrierkasse. Laut Definition der RKSV ist dieser gleich dem Monatsbeleg Dezember und entspricht einem sogenannten Nullbeleg. Am Jahresbeleg muss ein Belegkopf, Belegnummer, Kassenidentifikationsnummer, Zeitstempel (Zeit und Datum) der Belegerstellung, die Signatur (OCR-maschinenlesbarer Code, wie z. B. QR-Code) aufscheinen.