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Staffelpreis City Tax – Hamburg

Anleitung: Hamburg-Beherbergungssteuer​

Diese Anleitung erklärt die Berechnung der Beherbergungssteuer für Hamburg für volljährige Gäste.

1. Grundlagen der Steuer​

Die Steuer wird auf den Aufwand eines Gastes für die entgeltliche Beherbergung (Übernachtung) in Hamburg erhoben – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.

  • Bemessungsgrundlage: Nettoentgeld pro Kopf und Übernachtung (nur Übernachtung, keine Nebenleistungen wie Frühstück, Minibar oder Parken).

2. Konfiguration in ibelsa​

Neue Steuerklasse​

Zunächst muss in den Einstellungen eine neue Steuerklasse erstellt werden. Öffne hierzu die Einstellungen > Produkte und klicke bei der Steuerklasse auf das +, um eine neue Steuerklasse anzulegen.

Es öffnet sich ein neues Fenster.

  • Name > Freien, eindeutig erkennbaren Namen wählen
  • Standard MwSt > Steuersatz für die Logis-Produkte
  • Befristete MwSt > muss nicht ausgefüllt werden
  • Befristete MwSt beginnt am > muss nicht ausgefüllt werden
  • Befristete MwSt endet am > muss nicht ausgefüllt werden
  • Standard MwSt Konto > Steuerkonto auswählen für Logis-Produkte
  • Befristetes MwSt Konto > muss nicht ausgefüllt werden

Kommunalsteuer aufklappen!

  • Name der Kommunalsteuer > geben Sie hier einen Namen an - wird auch auf der Rechnung ersichtlich
  • Abkürzung > hier kann eine Abkürzung hinterlegt werden. Wird in der Reservierung > Produkte ersichtlich
  • Staffelpreis City Tax aktivieren und Hamburg auswählen
  • Kommunalsteuer Steuerkonto > Steuerkonto für die Kommunalsteuer auswählen
  • MwSt. auf Kommunalsteuer > soll MwSt auf City Tax berechnet werden? Hier aktivieren

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Raten bearbeiten​

Nun müssen in den Raten die neue Steuerklasse hinterlegt werden.

Dafür in den Einstellungen den Reiter Raten öffnen und alle Raten bearbeiten. In der Rate die neu angelegte Steuerklasse inkl. Hamburg City Tax auswählen und speichern.

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Sind bereits Reservierungen angelegt worden, kann man über die rotierenden Pfeile 🔄 in der Rate die bestehenden Reservierungen aktualisieren, sodass automatisch nun die Kommunalsteuer auf die Logispositionen berechnet wird.

Warengruppen bearbeiten​

Sollen zusätzlich noch auf weitere Produkte die Kommunalsteuer berechnet werden, muss eine neue Warengruppe angelegt werden bzw bestehende können bearbeitet werden.

Dafür in den Einstellungen den Reiter Produkte öffnen. Entweder bestehende Warengruppen bearbeiten, indem man auf den Stift klickt. Oder auf das + Zeichen klicken, um eine neue Warengruppe anzulegen.

  • Name > Freien, eindeutig erkennbaren Namen wählen
  • Steuerklasse > Neue Steuerklasse inkl. City Tax auswählen

alle weiteren Einstellungen so treffen, wie es sinnvoll für das Haus ist.

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Nun die Produkte in die neue Warengruppe verschieben oder neue Produkte anlegen. Sobald nun dieses Produkt gebucht wird, wird auf das Produkt (je nach Höhe) auch zusätzlich die Kommunalsteuer berechnet.


3. Steuersätze (Staffelung)​

Die Hamburg Kultur- und Tourismustaxe wird auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben.

  • Berechnet wird pro Gast und pro Nacht. Bemessungsgrundlage ist der Nettoübernachtungspreis (ohne Frühstück oder sonstige Leistungen):
Bruttoentgelt pro NachtSteuer pro Kopf und Nacht
0,00 € bis 10,00 €0,00 €
10,01 € bis 25,00 €0,60 €
25,01 € bis 50,00 €1,20 €
50,01 € bis 100,00 €2,40 €
…… usw. in 1,00 €-Schritten pro 50,00 € Nettoübernachtungspreis

Beispielrechnung:

 Reservierung anlegen (1 Nacht und 1 Person) und eine Rate auswählen. Logispreis: 100 € → 2,40 € Kommunalsteuer

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4. Rechnung​

Auf der Rechnung wird die Kommunalsteuer von Hamburg nun folgendermaßen aufgeführt:

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Druckt man jedoch die Rechnung, wird es einzeln aufgelistet:

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5. Was zählt nicht zur Grundlage?​

  • Nebenleistungen: Frühstück, Halbpension, Minibar, Parken etc.
  • Package-Produkte: Nur der Übernachtungsanteil zählt (manuell prüfen!).